Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Böttchers Gasthaus in Rosengarten - Nenndorf behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten, die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich Böttchers Gasthaus in Rosengarten- Nenndorf das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Genehmigung durch Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf.
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung sechs Monate, so behält sich Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, bis vier Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger, von Teilnehmern in Anspruch genommener Leistungen, sowie für Beschädigungen an dem Inventar des Hauses.
Rechnungen sind binnen zehn Tagen ohne Abzug fällig.
Kreditkarten gelten nicht für Sondervereinbarungen und Arrangements.
Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer und Räumlichkeiten hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer gehen, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zu Lasten des Leistungsnehmers.
Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf.
Für Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen, oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Anbringen von Dekorationsmaterial, oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung von Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldungsnachweis.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Zwischen den Vertragsparteien gilt der Gerichtsstand Tostedt als vereinbart.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Böttchers Gasthaus in Rosengarten - Nenndorf behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten, die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich Böttchers Gasthaus in Rosengarten- Nenndorf das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Genehmigung durch Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf.
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung sechs Monate, so behält sich Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, bis vier Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger, von Teilnehmern in Anspruch genommener Leistungen, sowie für Beschädigungen an dem Inventar des Hauses.
Rechnungen sind binnen zehn Tagen ohne Abzug fällig.
Kreditkarten gelten nicht für Sondervereinbarungen und Arrangements.
Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer und Räumlichkeiten hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer gehen, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zu Lasten des Leistungsnehmers.
Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf.
Für Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen, oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Anbringen von Dekorationsmaterial, oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung von Böttchers Gasthaus in Rosengarten – Nenndorf nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldungsnachweis.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Zwischen den Vertragsparteien gilt der Gerichtsstand Tostedt als vereinbart.

